Betriebe und öffentliche Einrichtungen, die Abwasserleitungen und -kanäle herstellen und/oder instandhalten und diese Tätigkeiten als eigene Leistung durchführen.
Öffentliche Einrichtungen und Ingenieurbüros, welche die Herstellung und/oder Instandhaltung von Abwasser- leitungen und -kanälen ausschreiben und/oder bauüberwachen und diese Tätigkeiten als eigene Leistung durch- führen.
Öffentliche Auftraggeber und Institutionen und Personen, die entsprechende Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten und ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.