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Mitgliedsgruppen

Mitgliedsgruppe 1

  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen, die Abwasserleitungen und -kanäle herstellen und/oder instandhalten und
    diese Tätigkeiten als eigene Leistung durchführen.
  • Öffentliche Einrichtungen und Ingenieurbüros, welche die Herstellung und/oder Instandhaltung von Abwasser-
    leitungen und -kanälen ausschreiben und/oder bauüberwachen und diese Tätigkeiten als eigene Leistung durch-
    führen.


  • Mitgliedsgruppe 2

  • Öffentliche Auftraggeber und Institutionen und Personen, die entsprechende Wirtschafts- und Verkehrskreise
    vertreten, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.


  • Mitgliedsgruppe 3

  • Fördernde Firmen, Institutionen und Personen, die weder in Gruppe 1 noch in Gruppe 2 aufgenommen werden
    können und kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben.


  • © 2013 Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961
    Impressum