Mitglieder des Beirates:

Dipl.-Ing. A. Burger
c/o SAX + KLEE GMBH
Bauunternehmung
Dalbergstraße 30-34
68159 Mannheim
Tel. 0621/182222

Dipl.-Ing. M.A. R. Feickert
c/o Walter Feickert GmbH
Hermann-Stoll-Str. 1
35781 Weilburg
Tel. 06471/502-0

Dipl.-Ing. J. Hack
c/o Fritz Hack Straßen-, Tief- und
Rohrleitungsbau GmbH & Co.
Rahlstedter Grenzweg 8
22143 Hamburg
Tel. 040/661926

Dipl.-lng. G. Hunold
c/o Depenbrock Bau GmbH & Co. KG
Blumenhorst 6
32351 Stemwede
Tel. 05474/68-255

Dipl.-Ing. H.-J. Künzel
Künzel Bauunternehmen
GmbH & Co. KG
Sudetenstr. 8
58708 Menden
Tel. 02373/964351

Dipl.-Ing. E. Weber
c/o Franz Kassecker GmbH
Bauunternehmen
Egerer Str. 36
95652 Waldsassen
Tel. 09632/501-0
Ansprechpartner:

Ansprechpartner im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. D. Hesselmann
Marienburger Str. 15
50968 Köln
Tel. 0221/3765820

Kommissarischer Ansprechpartner im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
Dipl.-Ing. M. Heide
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Tel. 030/20314-555
Geschäftsordnung des Beirates Güteschutz Kanalbau
Im Einvernehmen mit der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandsetzung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V., vertreten durch den gesetzlichen Vorstand (§ 8, Abs. 1, der Satzung der Gütegemeinschaft) hat sich der Beirat folgende Geschäftsordnung gegeben:
Präambel
Der Beirat sieht sich als Interessenvertreter und Mittler des Güteschutzgedankens.
§ 1 Mitglieder
Die Mitglieder des Beirates bestehen aus Vertretern des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, die die im Kanalbau tätigen Betriebe repräsentieren. Je Verband werden höchstens 3 Mitglieder benannt. Vertreter der Geschäftsführungen dieser Verbände nehmen beratend an den Sitzungen teil.
§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben des Beirates bestehen darin, die Gütegemeinschaft in allen Belangen der Gütesicherung zu beraten, die Interessen der in den Verbänden organisierten Unternehmen zu vertreten und ein Beiratsmitglied in den Vorstand der Gütegemeinschaft zu entsenden.
§ 3 Vorsitz
Die Mitglieder des Beirates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden mit der Amtsdauer von 2 Jahren, abgestimmt mit der Wahlperiode der Gütegemeinschaft.
§ 4 Sitzungen
Der Vorsitzende ruft mit einer Frist von 2 Wochen die Sitzungen des Beirates ein und leitet die Sitzungen. Über die Ergebnisse der Sitzungen werden Niederschriften gefertigt und vom Vorsitzenden des Beirates unterzeichnet. Die Niederschrift wird dem Vorstand der Gütegemeinschaft zugeleitet.
§ 5 Entscheidungen
Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder.
§ 6 Änderungen der Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung kann nur im Einvernehmen zwischen der Gütegemeinschaft und dem Beirat geändert werden.
Stand 19.04.2007