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Aktuelle Presseinformation
Gütezeichenverleihung kein Hexenwerk
Prüfingenieur steht mit Rat und Tat zur Seite
Unternehmen, die Abwasserleitungen und -kanäle herstellen oder instand halten und dabei Mindestanforderung bzgl. ihrer Qualifikation einhalten, können das Gütezeichen Kanalbau führen und so ihre fachliche Eignung gegenüber Auftraggebern nachweisen. Genauso können öffentliche Einrichtungen und Ingenieurbüros für ihr Leistungsspektrum ein Gütezeichen Kanalbau beantragen (Ausschreibung und Bauüberwachung). In der entsprechenden Erstprüfung weisen Antragsteller mit Unterstützung durch den Prüfingenieur gegenüber dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft nach, dass sie die jeweiligen Anforderungen RAL-GZ 961 erfüllen. Der Antrag auf Verleihung eines Gütezeichens kann über www.kanalbau.com heruntergeladen werden. Er enthält Formulare und Erläuterungen für eine reibungslose Abwicklung und informiert auch über die Erstprüfgebühr. Diese beträgt für einen Antrag Gütezeichen Kanalbau Gruppe AK3 beispielsweise 1.000 EUR.
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