Definition AK1 - Offene Bauweise

Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken, insbesondere in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle von größer 5 m unter erschwerten Bedingungen und unter Einsatz technisch anspruchsvoller Bauverfahren.

Gütezeicheninhaber der Gruppe AK1 erfüllen die Anforderungen der Gruppen AK2 und AK3.

Weitere Informationen in den Güte- & Prüfbestimmungen